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Kosten und Rückerstattungen

Image by Visual Stories || Micheile

Eltern-Kind-Pass-Beratung

€ 67

Dauer: bis zu 1h
Ort: Berufssitz der Hebamme

-
Rückerstattung*:

€ 67

Mutter-Kind-Pass-Beratung
Hebammensprechstunde

Hebammensprechstunde

€ 80

-

Dauer: bis zu 1h

(jede weitere angefangene Viertelstunde € 20)
Ort: Berufssitz der Hebamme

-
Rückerstattung*:

€ 25,58**

Hausbesuch in der Schwangerschaft

Geburtsvorbereitung

€ 80

Dauer: bis zu 1h

(jede weitere angefangene Viertelstunde € 20)
Ort: Berufssitz der Hebamme


Rückerstattung*:

je nach Versicherung

Individuelle Geburtsvorbereitung

Hausbesuch

€ 100

+ € 1,00 / km (+ evtl. Parkgebühren)

Dauer: bis zu 1h

(jede weitere angefangene Viertelstunde € 25)

Ort: Wohnsitz der Schwangeren bzw. Wöchnerin

Rückerstattung*​:

€ 41,25** + € 0,40*** / km

Hausbesuch im Wochenbett

Sonstiges

Materialkosten einmalig ab dem 1.Hausbesuch

€ 15 bei stationärer Entlassung

€ 20 bei ambulanter Geburt

Zuschlag pro Samstag, Sonn- und Feiertag

€ 20 

 

Telefonische Beratung

€ 15 pro angefangene Viertelstunde

Beratung pro SMS / E-Mail / WhatsApp-Nachricht

€ 15 

Rückerstattung*​:

€ 4,40 Materialkosten bei stationärer Entlassung

€ 8,81 Materialkosten bei ambulanter Geburt

€ 4,37 pro Sonn- bzw. Feiertag

€ 8,26 pro telefonische Beratung (max. 5x)

* Voraussichtliche Rückerstattung nach aktuell geltenden Kassentarifen der ÖGK (load), Stand: ab 01.01.2025. Alle Angaben ohne Gewähr.

** Rückerstattung in der Schwangerschaft bei geplanter ambulanter Geburt von 2 Hausbesuchen bzw. Hebammensprechstunden ab der 22.SSW bzw. bei geplantem stationärem Aufenthalt im Krankenhaus von 1 Hausbesuch bzw. Hebammensprechstunde ab der 32.SSW und im Wochenbett von täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt (bzw. bis zum 6. Tag nach Kaiserschnitt, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt) und 6 bzw. 7 weiteren Hausbesuchen bzw. Hebammensprechstunden vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt.

*** Rückerstattung nur jener km bis zur nächstgelegenen Hebamme.

Verweise
Image by Berke Can
Tarife und Rückerstattungen: Impressum

Ich bin eine Wahlhebamme, d.h. die Bezahlung der in Anspruch genommenen Leistungen geht direkt an mich und ihr könnt dann die Honorarnote bei eurer Krankenkasse einreichen und einen Antrag auf Kostenrückerstattung stellen.
 
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel 80% des jeweils gültigen Tarifs der Krankenkasse.
 
Die Hebammen-Beratung im Eltern-Kind-Pass (18. - 22. Schwangerschaftswoche) wird hingegen zu 100% von der Krankenkasse rückerstattet.

Zusatzleistungen, die von der jeweiligen Krankenkasse nicht angeboten werden, müssen zur Gänze selbst bezahlt werden.
 
Am besten erkundigt ihr euch direkt bei eurem Versicherungsanbieter über etwaige Kostenrückerstattungen.

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